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 NomosKommentar: Ausländerrecht

Handkommentar zum AufenthG | FreizügigkeitsG/EU | AsylVfG | StAG


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Der vorliegende Kommentar zum "Ausländerrecht" umfasst das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU), das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und das Staatsangehörigkeitsrecht (StAG) sowie diverse "Nebengesetze" wie beispielsweise das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Assoziation EU/Türkei).

Im AufenthG, das in dem vorliegenden Kommentar fast die Hälfte des Umfangs beansprucht, werden der Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet geregelt. Als Ausländer gelten dabei alle, die nicht Deutsche sind, wobei Nicht-Unionsbürger hiervor wiederum ausgenommen sind. Die praktische Relevanz ist weitreichend und soll am nachfolgenden Beispiel veranschaulicht werden.

Grundsätzlich dürfen sich Ausländer nur in der BRD aufhalten, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben. Für Besuche bis zu 3 Monaten sind die Visa leicht zu bekommen, wer jedoch dauerhaft in Deutschland leben möchte, kann dies heutzutage fast nur noch durch Heirat erreichen. Es kommt daher nicht selten vor, dass Ausländer gegen eine entsprechende Bezahlung eine sogenannte Scheinehe mit einem Aufenthaltsberechtigten schließen, um sich ein Bleiberecht (beispielsweise Familiennachzug zu Deutsche gemäß § 28 AufenthG) zu verschaffen. Wenn die Ehe mindestens 3 Jahre Bestand hat, dann erwirbt der Ausländer ein selbständiges Aufenthaltsrecht (§ 31 AufenthG) und kann sich ohne aufenthaltsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen wieder scheiden lassen.

Wenn aber bereits bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung Zweifel an der "Echtheit" der Ehe bestehen, erteilt die Ausländerbehörde zwar vorerst eine befristete Genehmigung, lässt später aber regelmäßig durch die Polizei überprüfen, ob die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich gelebt wird. Stellt sich dann beispielsweise heraus, dass die Eheleute getrennt wohnen (obwohl sie auf die gleiche Adresse gemeldet sind), dann wird die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert und ein Strafverfahren gegen die Betroffenen wegen unrichtiger Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels (§ 95 AufenthG) eingeleitet. Schwerwiegender als die strafrechtlichen Konsequenzen, sind aber die ausländerrechtlichen Folgen, denn im Falle einer Bestrafung wird der Ausländer regelmäßig aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (§§ 53 ff AufenthG). Nun kann nur noch der Weg zu den Verwaltungsgerichten helfen, wobei hier meist nur Zeit gewonnen werden kann.

Das FreizügG/EU regelt die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgern. Unionsbürger dürfen sich frei in der EU bewegen und in dem Land wohnen und arbeiten, in dem sie wollen. Es gibt deutlich weniger Probleme als im AufenthG, weswegen der Kommentar hierzu recht übersichtlich ist.

Das AsylVfG gilt für Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte beantragen. Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz (vergleiche Art. 16a GG) geregelt, das Verfahren im AsylVfG. Obwohl das Gesetz (und damit natürlich auch die Behandlung im Kommentar) sehr umfangreich ist, verliert das Gesetz immer mehr an praktischer Relevanz. Die Asylanträge sinken seit Jahren - im Jahre 2007 wird das historische Tief von ca. 19.000 Anträgen erreicht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die Gründe für die Gewährung von Asyl seit Jahren verschärft wurden, dass von dem einst menschenfreundlichen deutschen Asylrecht des 20. Jahrhunderts nur noch wenig übrig ist. Die Erfolgsquote der Asylanträgen, die bei unter 5 % liegen dürfte, spricht mehr als Bände. Dementsprechend "hart" sieht der Alltag von Asylbewerbern aus. Da ihnen jegliche Beschäftigung untersagt ist und sie sich zudem in einem bestimmten Gebiet aufhalten müssen, können sie nichts tun, als zu hoffen, dass sie zu den 5 % gehören oder möglichst bald eine Heirat eingehen, die ihnen ein anderweitiges Bleiberecht verschafft.

Das StAG regelt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhält und insbesondere wie diese von Ausländern erlangt werden kann.

Der vorliegende Kommentar widmet sich den oben genannten Gesetzen und geht ausführlich auf alle Paragraphen ein. Die Ausführungen sind umgangreich, tiefgründig und zeugen von großer Fachkunde. Dabei sind die neusten Entscheidungen eingearbeitet worden. Wer den Ausländerinformationsbrief liest, die renommierteste juristische Fachzeitschrift zum Ausländerrecht, wird auf zahlreiche, dort bereits erschienene Entscheidungen stoßen. Doch der Kommentar ist nicht nur aktuell, sondern beleuchtet auch juristisch umstrittene Meinungen von mehreren Seiten und fasst diese prägnant zusammen. Dies ist gerade für Anwälte sehr hilfreich, die "Munition" bzw. Argumente gegen die Ausländerbehörden bzw. Verwaltungsgerichte suchen.

Die eingestreuten und meist sehr nützlichen Praxishinweise sind weitere Pluspunkte. Teilweise werde sogar Formulierungen für bestimmte Anträge vorgeschlagen. Das Formularhandbuch von Marx kann dadurch zwar nicht ersetzt werden, wer sich jedoch keine Bibliothek zum Ausländerecht zulegen will, wird die Formulierungsvorschläge sehr zu schätzen wissen.

Hervorzuheben sind ferner die übersichtliche und praxisfreundliche Gestaltung. Die Ausführungen sind inhaltlich gut gegliedert und werden optisch ansehnlich vermittelt. Zu (fast) jedem Unterpunkt gibt es fett hervorgehobene Überschriften, welche die Orientierung erleichtern. Dies sollte zwar ein Selbstverständlichkeit sein, doch viele andere juristische Kommentare überschütten den Leser mit Textlawinen und beweisen das traurige Gegenteil.

Fazit: Für ein Erstlingswerk ist der Ausländer-Kommentar sehr gelungen. Er behandelt fundiert die Rechtsmaterien, verarbeitet die aktuellste Rechtsprechung mit entsprechenden Zitierungen und gibt vereinzelt nützliche Praxistipps. Ob der Kommentar an die Klassiker von Renner und den Hailbronner Kommentar heranreicht, wird die Praxis noch zeigen müssen. Wer jedoch einen nützlichen Handkommentar zum Ausländerecht sucht, ist mit dem vorliegenden Werk von Nomos gut bedient.

Reinhard Kotz



Hardcover | Erschienen: 01. September 2008 | ISBN: 9783832911713 | Preis: 128 Euro | 2400 Seiten | Sprache: Deutsch

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